SIE sagt: Ich stemmte meine Hände gegen seine Brust. Ich sagte, “nein, nicht".

ER sagt: Zu keinem Zeitpunkt hat sie zu irgendeiner Handlung klar und deutlich “Nein" gesagt.


Erfolgreiche Frau trifft auf erfolgreichen Mann. Sie beginnen eine Affäre. Beide sind verheiratet, haben Kinder. Nach einigen Jahren entschließen sie sich, in Freundschaft auseinanderzugehen, doch wenige Zeit später führt der Zufall sie wieder zusammen. Es kommt zum erneuten Geschlechtsverkehr. Dieser sei nicht einvernehmlich gewesen, sagt sie. Das sei nicht wahr, sagt er. Wer sagt die Wahrheit? Wird der Gerichtsprozess darüber Aufschluss geben?

Nach den beiden äußerst erfolgreichen Produktionen Terror und Gott eröffnen die Kammerspiele die Spielzeit mit der Uraufführung eines weiteren Gerichtsdramas aus der Feder von Ferdinand von Schirach. Einmal mehr beschäftigt sich der Autor mit einem höchst brisanten Thema. Diesmal geht er der Frage nach, ob und wie weit die derzeitige Gesetzgebung ausreicht, sexuelle Übergriffe rechtmäßig beurteilen zu können. In der Öffentlichkeit wird ein Freispruch oder eine Einstellung eines solchen Verfahrens häufig bereits als Indiz dafür gesehen, dass das Opfer die Unwahrheit gesagt hat. Man erinnert sich in jüngster Vergangenheit z. B. an den aufsehenerregenden Prozess Johnny Depp vs. Amber Heard. Die grundlegende Problematik liegt aber darin, dass das Gericht nicht darüber zu urteilen hat, was tatsächlich vorgefallen ist, sondern nur darüber, was bewiesen werden kann.

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